Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Club-Veranstaltungen und Stehkonzerte) gilt die vom Gesundheitsministerium verordnete 3G-Pflicht.
Bitte das EU-Zertifikat (QR-Code) und einen amtlichen Lichtbildausweis am Eingang bereithalten.
WELCHE ZERTIFIKATE WERDEN ALS NACHWEIS AKZEPTIERT?
EU-Impfzertifikate, EU-Genesungszertifikate und Testzertifikate mit QR-Code. Keine Impfpässe. Grüner Pass nur als installiertes App.
WAS GILT ALS LICHTBILDAUSWEIS FÜR DEN G-CHECK BZW. FÜR DEN ALTERSNACHWEIS?
Führerschein, Reisepass, Personalausweis, aha-Card (digital oder als Karte), e-Card mit Foto
Auf diesen Dokumenten muss die Person auf dem Foto deutlich erkennbar sein.
WAS GILT ALS 3G-NACHWEIS?
Geimpft
// Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 210 Tage zurückliegen darf. Zwischen der Erst- und Zweitimpfung müssen mindestens 14 Tage verstrichen sein.
// 1x Geimpft, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag. Die Impfung darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.
// weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer anderen Impfung mindestens 90 Tage verstrichen sind.
Genesen
// Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über diese, wenn sie molekularbiologisch bestätigt wurde.
// Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist.
Getestet
// PCR-Test dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
// Antigentest einer befugten Stelle (Apotheke, Teststation, usw.) dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
// Antigen-Selbsttest, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde (Covid-Portal) und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.